Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen MolaConsulting (im Folgenden „Dienstleister“) und dem Auftraggeber, die sich auf die Erbringung von Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Schulungen, Seminaren und sonstigen Leistungen beziehen. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Soweit in diesen AGB keine speziellen Regelungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die §§ 305 bis 310 BGB, welche die Voraussetzungen und Wirkungen allgemeiner Geschäftsbedingungen regeln. Legt der Auftraggeber bei der Auftragserteilung keinen Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen ein, so gilt dies als Einverständniserklärung.
Ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber kommt gemäß § 145 BGB zustande, wenn der Auftraggeber das vom Dienstleister erstellte schriftliche Angebot durch eine schriftliche Erklärung oder per E-Mail annimmt (§ 126b BGB). Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Durch die Annahme des Angebots erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung dieser AGB einverstanden (§ 305 Abs. 2 BGB). Mündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB). Der Umfang der vertraglichen Leistungspflichten wird ausschließlich durch die schriftliche Vereinbarung im Angebot und diese AGB bestimmt.
Die Vergütung für die Leistungen des Dienstleisters richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Preis (§ 632 BGB). Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (§ 1 UStG). Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig (§ 271 BGB), es sei denn, im Angebot oder einer separaten schriftlichen Vereinbarung wurde eine andere Zahlungsfrist festgelegt. Der Auftraggeber kommt gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist beim Dienstleister eingegangen ist. In diesem Fall ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Darüber hinaus ist der Dienstleister berechtigt, eine pauschale Mahngebühr zu erheben und weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 273, § 387 BGB).
Nach erfolgter Zahlung der Vergütung besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Rückforderung oder Minderung der Vergütung, es sei denn, es liegen schwerwiegende Mängel der Leistung vor, die nachweislich auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Dienstleisters zurückzuführen sind (§ 634 Nr. 4, § 635 BGB). Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Rückerstattungen, wenn die Leistung des Dienstleisters aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Dienstleisters liegen, ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen wird. Dies gilt insbesondere für bereits geleistete Teilzahlungen, Anzahlungen und gesamte Vergütungen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber die vereinbarte Leistung vollständig oder teilweise in Anspruch genommen hat (§ 326 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Der Umfang der vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen wird im Angebot festgelegt, das Bestandteil des Vertrages ist (§ 631 BGB). Der Dienstleister ist berechtigt, Änderungen oder Anpassungen der Leistungen vorzunehmen, sofern diese notwendig sind und den vertraglich vereinbarten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen (§ 315 BGB). Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Mitwirkungshandlungen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen (§ 642 BGB). Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung notwendiger Informationen, Unterlagen, Zugang zu relevanten Räumlichkeiten und aktive Teilnahme an regelmäßigen Abstimmungen. Sollte der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen (§ 643 BGB). In solchen Fällen bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unberührt, und der Auftraggeber trägt die daraus resultierenden Mehrkosten sowie eventuelle Verzögerungen (§ 642 BGB).
Eine Stornierung oder ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Dienstleister stimmt einer Stornierung oder einem Rücktritt ausdrücklich schriftlich zu (§ 346 BGB). Erfolgt eine solche Zustimmung, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu vergüten (§ 649 BGB). Der Dienstleister behält in jedem Fall den Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die den bis zur Stornierung erbrachten Leistungen entspricht. Nach Vertragsabschluss ist der Dienstleister berechtigt, dem Auftraggeber bei einem Rücktritt eine Ausfallpauschale in Rechnung zu stellen, die der vereinbarten Tagespauschale im Rahmen der vertraglich vereinbarten Dienstleistung entspricht. Diese Pauschale ist unabhängig davon, ob bereits Leistungen erbracht wurden oder nicht.
Sofern der Auftraggeber die vereinbarte Leistung aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Dienstleisters liegen, nicht in Anspruch nimmt, bleibt die vereinbarte Vergütung dennoch fällig (§ 615 BGB). Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nicht nachholt oder eine Verschiebung nicht möglich ist. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf jegliche Rückforderungsansprüche, auch wenn sich seine Bedürfnisse, Prioritäten oder sonstige Umstände ändern sollten.
Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§ 626 BGB), insbesondere wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachkommt oder sich in Zahlungsverzug befindet. In diesem Fall bleibt der Anspruch des Dienstleisters auf die vollständige Vergütung bestehen. Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet (§ 628 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen (§ 276 BGB). Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden (§ 280 Abs. 1 BGB). Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie für sonstige indirekte und Folgeschäden ist ausgeschlossen (§ 252 BGB). Die vom Dienstleister bereitgestellten Schulungsunterlagen und Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, jedoch übernimmt der Dienstleister keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ansprüche auf Gewährleistung verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Erbringung der Leistung, es sei denn, das Gesetz sieht eine längere Frist vor (§ 634a BGB).
Wünscht der Auftraggeber eine Verschiebung bereits vereinbarter Projekttermine, bedarf dies der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. Nach Erteilung der schriftlichen Zustimmung durch den Dienstleister hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die Leistung innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der ursprünglichen Bestellung in Abstimmung mit dem Dienstleister abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch des Auftraggebers auf die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung gemäß § 195, § 199 BGB. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber gesondert auf den Ablauf der Dreijahresfrist ab dem Bestelldatum hinzuweisen oder eine Erinnerungsbenachrichtigung zu versenden. Der Anspruch auf die volle Vergütung bleibt davon unberührt, unabhängig davon, ob die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird oder nicht. Rückerstattungen oder Gutschriften für bereits geleistete Teilzahlungen sind ausgeschlossen. Um Planungssicherheit und die Realisierung von alternativen Projektterminen sicherzustellen, muss die gemeinsame Terminfindung für Ersatzprojekttermine vom Auftraggeber spätestens vier Monate im Voraus schriftlich beim Dienstleister beantragt werden.
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Dienstleister, die auf einer Verletzung vertraglicher Pflichten beruhen, verjähren ebenfalls innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Bestellung. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für Ansprüche wegen Mängeln an Anlagen, Maschinen, Prozessabläufen, Bauwerken oder Bauleistungen, für die die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren gemäß § 634a BGB Anwendung findet.
Sämtliche durch den Dienstleister erstellten und bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Schulungsmaterialien und sonstigen Dokumente sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 UrhG) und dürfen vom Auftraggeber nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks verwendet werden. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung der Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters (§ 15 UrhG). Der Auftraggeber sichert zu, dass durch die Bereitstellung von Materialien keine Rechte Dritter verletzt werden (§ 97 UrhG). Der Dienstleister verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und diese nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu verarbeiten (§ 6 DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat (§ 6 Abs. 1 DSGVO). Falls mit der Schulungsplattform www.sixsigmapro.de, www.tabtrainer.com oder www.molaconsulting.eu von MolaConsulting gearbeitet wird, erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass das Logo seines Unternehmens auf der Plattform eingebaut werden darf, um aus datenschutzrechtlichen Gründen die Kursräume eindeutig dem spezifischen Auftraggeber zuzuordnen. Dies erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, die Schulungsräume für die Teilnehmer klar erkennbar und zuordenbar zu gestalten.
Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegen und die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden den Dienstleister von der Pflicht zur Leistungserbringung (§ 275 BGB). Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse (§ 313 BGB). In solchen Fällen sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen (§ 314 BGB). Bereits erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten (§ 326 Abs. 2 BGB). Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen (§ 280 Abs. 1 BGB). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Beträge, selbst wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden kann (§ 326 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Die Internetpräsenz der MolaConsulting unter den Domains www.sixsigmapro.de, www.tabtrainer.com und www.molaconsulting.eu wird unter größtmöglicher Vermeidung technischer Störungen und fehlerhafter Inhalte betrieben. Für Störungen, fehlerhaft angelegte Dateien und für Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Viren oder bei der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, übernimmt die MolaConsulting keine Haftung.
Sollte der MolaConsulting bekannt werden, dass Inhalte von verlinkten Internetseiten rechtswidrig sind oder unrechtmäßig verwendet werden, wird sie den betreffenden Link umgehend entfernen. Die MolaConsulting kann jederzeit die im Internet bereitgestellten Informationen ohne vorherige Ankündigung ergänzen, verändern oder entfernen. Die von der MolaConsulting angebotenen Seminare und Lehrgänge werden von ausgebildeten Trainern/Consultants durchgeführt. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Schulungsunterlagen und der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung wird keinerlei Haftung übernommen. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den Verträgen durch den Auftraggeber auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MolaConsulting. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten ist ausgeschlossen. Dieser ist nur gültig bei grob fahrlässigem Verhalten der MolaConsulting.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen (§ 306 Abs. 2 BGB). Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 311 Abs. 2 BGB). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters in Hürth-Efferen (§ 38 ZPO). Alle vertraglichen Verpflichtungen und Zahlungen bleiben unabhängig von etwaigen Streitigkeiten oder Unklarheiten über die Auslegung dieser AGB unberührt (§ 241 BGB).
Stand: 01.01.2024